"Nachrüstung und Nachrüstsicherungen"
"Fenster und Türen können durch das Anbringen von zusätzlichen Verriegelungen - sogenannten mechanischen Nachrüstsicherungen - in Ihrer einbruchhemmenden Wirkung deutlich verbessert werden. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Sicherungsmöglichkeiten angeboten. In der DIN 18104 werden diese behandelt.
Teil 1 befasst sich mit den Aufschraubbaren, Aufliegenden Nachrüstprodukten,
Teil 2 mit den innenliegenden, im Falz eingelassenen Nachrüstprodukten. Bei diesen Nachrüstungen sollte die Montage der Sicherungskomponenten einer qualifizierten Fachfirma (Errichter) wie der Firma Mauersberger ausgeführt werden. Informationen und Beratung gibt es auch bei den polizeilichen Beratungsstellen, die auch zu weitere Errichterfirmen und Sicherungsmöglichkeiten Auskunft geben können."